Einzelpersonen zahlen 40 CHF pro Jahr, Familien 70 CHF.
1. Name und Sitz
Unter dem Namen „Hallo Johann“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
2. Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt die Vernetzung der Nachbarschaft und die Aufwertung unter ökologischen Aspekten im unteren St. Johann. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
Mitgliederbeiträge
Erträge aus eigenen Veranstaltungen
Erträge aus Leistungsvereinbarungen oder Sponsoringbeiträge
Spenden und Zuwendungen aller Art
Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Aktivmitglieder bezahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit.
Das Geschäfts jahr entspricht dem Kalenderjahr.
4. Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt
bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
6. Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten, Verstösse gegen die Ziele des Vereins oder nichtbezahlen der Mitgliederbeiträge trotz Mahnung aus dem Verein ausgeschlossen werden.
7. Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
die Mitgliederversammlung
der Vorstand
die Revisionsstelle
8. Die Mitgliederversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Januar statt. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder 10 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 2 Tage vorher schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens vier Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung
Entlastung des Vorstandes
Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes sowie der Revisionsstelle.
Festsetzung der Mitgliederbeiträge
Kenntnisnahme des Jahresbudgets
Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
Änderung der Statuten
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Präsident:in den Stichentscheid. Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer Zweidrittel-Mehrheit der Stimmberechtigten.
Über die gefassten Beschlüsse ist zumindest ein Beschlussprotokoll abzufassen.
9. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente und kann Arbeitsgruppen einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten:
Präsidium
Finanzen
Aktuariat
Ämterkumulation ist möglich.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen.
10. Die Revisionsstelle
Die Mitgliederversammlung wählt ein:e Rechnungsrevisor:in oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.
Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.
Die Amtszeit beträgt ein Jahr. Wiederwahl ist möglich.
11. Zeichnungsberechtigung
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.
12. Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
13. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von Zweidrittel der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
14. Inkrafttreten
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 15.12.2021 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
St. Johanns-Parkweg 11, 4056 Basel
© 2021 HALLO JOHANN, Bilder: Michèle Hürner und Pierre Sandrin, Gartenplan: Ilinca Zastinceanu